Die wichtigsten Antworten rund um Pflegeleistungen
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden – von „Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?“ bis „Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag?“
Kurz, verständlich und direkt auf den Punkt, damit Sie sofort wissen, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie sie erhalten.
Alle Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 – unabhängig vom Einkommen.
Je nach Pflegegrad zwischen 347 € und 999 € pro Monat (Stand 2025).
Ja, eine anteilige Kombination ist möglich und oft finanziell sinnvoll.
Oft verfallen die Ansprüche am Jahresende – ungenutzte Beträge gehen verloren.
Ja, im KOMFORT- und PREMIUM-Paket übernehmen wir alles – inklusive Fristenkontrolle.
Ja, bis zu 4.180 € pro Maßnahme, z. B. für barrierefreie Duschen oder Treppenlifte.
Die meisten Leistungen setzen einen Pflegegrad voraus – wir helfen bei der Beantragung.
Ja, in vielen Fällen bis zu 4 Jahre rückwirkend – abhängig von der Leistung.
Ab 49,90 € pro Monat – je nach gewähltem Paket.
Nein, alle Leistungen können telefonisch oder online beantragt werden – bundesweit.
Wir kümmern uns – mit Herz und Erfahrung
Bei AntragsWerk stehen Sie und Ihre Pflegeansprüche im Mittelpunkt. Wir arbeiten mit Sorgfalt, Einfühlungsvermögen und dem Ziel, dass Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen – einfach, sicher und vollständig.
Wir setzen uns mit Herz und Sachverstand
für Ihre Pflegeansprüche ein.
Dank AntragsWerk haben wir endlich alle Zuschüsse bekommen, die uns zustehen. Die Antragstellung war völlig stressfrei, und wir wurden immer bestens informiert.

Sichern Sie Ihren Liebsten Leistungen, die Ihnen zustehen.
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